Breaking News: Button-Lösung Deutschland betrifft auch österreichische Onlinehändler

Ab 01.08.2012 tritt für Verbraucherverkäufe in Deutschland eine neue Regelung in Kraft, die sich auch auf österreichische Onlinehändler auswirkt, sobald diese an deutsche Verbraucher liefern.

Die neue Vorschrift, die auch in Österreich bis Ende 2013 umgesetzt werden muss, soll sicherstellen, dass Verbraucher bei Abgabe ihrer Bestellung zweifelsfrei erkennen können, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Neben der Informationspflicht, d.h. dass der Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich sämtliche Informationen zur Ware oder Dienstleistung, den Gesamtpreis und gegebenenfalls anfallende Liefer- und Versandkosten zur Verfügung gestellt bekommt, wird in der neuen Regelung auch festgelegt, wie der Unternehmer eine Bestellsituation für den Verbraucher gestalten muss, damit ein gültiger Vertrag zustande kommt.

Die Button-Lösung
Wenn beim Bestellvorgang eine Schaltfläche für die Bestellung vorgesehen ist (wie sonst soll man die Bestellung abschließen?!), muss der Verbraucher ausdrücklich bestätigen, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Daher muss diese Schaltfläche zukünftig mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ klar leserlich beschriftet sein. Weiters wäre auch „kostenpflichtig bestellen“ oder „kaufen“ möglich bzw. ähnlich dem Bestätigungskästchen der AGB eine Bestätigung (Verbraucher muss aktiv den Hacken dafür setzen) im Sinne von „Hiermit verpflichte ich mich zu einer Zahlung“. Ganz und gar inakzeptabel sind die bisher häufig verwendeten Bezeichnungen wie z.B. „bestellen“ oder „Bestellung abschließen“.

Auswirkungen
Nur wenn diese neuen Vorgaben für die Gestaltung der Bestellsituation beachtet werden, kommt ein gültiger Vertrag zustande. Der Unternehmer kann anderenfalls vom Verbraucher das Entgelt nicht verlangen. Die Beweislast trifft den Unternehmer. Das bedeutet, dass er beweisen muss, dass er seine Verpflichtungen erfüllt hat.

Meine persönliche Meinung
Diese neue Regelung gehört mit Sicherheit in die Kategorie „Stärke der Krümmung zulässiger Bananen in der EU“. Ich glaube nämlich nicht, dass es einem „Verbraucher“ unklar ist, dass wenn er eine Bestellung abschließt auch bezahlen muss. Jene, die das vor dem Bestellabschluss schon nicht vor hatten, werden es auch danach nicht tun. Bzw. stellt sich die Frage, welche Mittel nun der Unternehmer hat, falls der Verbraucher trotz dieser „eindeutigen Zustimmung zur Zahlung“  nicht bezahlt. Abgesehen davon erweckt die Formulierung „kostenpflichtig bestellen“ eher dein Eindruck, dass hierfür zusätzliche Gebühren oder ähnliches anfallen?! Und „kaufen“ ist meiner Erfahrung nach ein zu geringer Hinweis darauf, dass die Bestellung JETZT abgeschlossen wird. Naja …



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